Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Herrenhaus Buchholz Event GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen der Herrenhaus Buchholz Event GmbH, insbesondere in den Räumlichkeiten der Herrenhaus Buchholz Event GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber oder Kunden (nachfolgend „Kunde“). Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Diese AGB sind unter www. herrenhaus-buchholz.de frei zugänglich und können beim Auftragnehmer angefordert werden.

(3) Für Vertragsabschlüsse stehen die deutsche und in Einzelfällen die englische Sprache zur Verfügung. Ergibt die Auslegung der AGB oder sonstiger Vertragsdokumente aufgrund der verschiedenen sprachlichen Fassungen eine Differenz, ist die deutsche Version maßgebend.

§ 2 Angebot, Vertragspartner & Vertragsschluss

(1) Die Angebote der Herrenhaus Buchholz Event GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer dem Kunden Kataloge, Beschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.

(2) Vertragspartner für Veranstaltungen im Herrenhaus Buchholz ist ausschließlich die Herrenhaus Buchholz Event GmbH.

(3) Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Antrags des Kunden durch den Auftragnehmer zustande. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und aller ergänzenden Angaben. Alle mit der Herrenhaus Buchholz Event GmbH geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind bis zur beidseits schriftlicher Bestätigung unwirksam.

§ 3 Bewirtung

(1) Die Buchung der Veranstaltung im Herrenhaus Buchholz verpflichtet den Kunden zur Inanspruchnahme eines der gelisteten Catering-Partnerunternehmens der Herrenhaus Buchholz Event GmbH. Die Bewirtungsdetails werden spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung festgelegt. Eine spätere Korrektur der Bewirtungsdetails kann in Einzelfällen vorgenommen werden und wird bei Bedarf gesondert berechnet.

(2) Das Mitbringen eigener Speisen oder Getränke in die Räumlichkeiten des Herrenhaus Buchholz ist nicht gestattet. Die Beauftragung „Dritter“, insbesondere andererCateringunternehmen ist ebenfalls grundsätzlich untersagt. Im Einzelfall und nur nach Absprache sind Ausnahmen möglich, diese bedürfen aber der vorherigen schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die etwaigen externen Dienstleistungen & Produkte im unmittelbaren Vorfeld zu beurteilen und diese ggf. auch kurzfristig noch zu untersagen und abzulehnen.
(3) Aus hygienerechtlichen Gründen ist es nicht gestattet, nicht verzehrte Speisen mitzunehmen. Hintergrund hierfür ist die EU-Hygieneverordnung, nach der die Kühlkette für kühlbedürftige Lebensmittel an keiner Stelle, außer der endgültigen Ausgabe unterbrochen werden darf. Nicht verderbliche, nicht kühlpflichtige Lebensmittel können davon ausgenommen werden.

§ 4 Miete, Betreuung & Pflichten

(1) Für die Nutzung eines oder mehrerer Veranstaltungsraumes/-räume im Herrenhaus Buchholz sind Raummiete/n zu entrichten, die im Gesamtpreis für die Veranstaltung enthalten bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen sind. Diese Mieten fallen unabhängig von der angemeldeten Personenzahl an. Die jeweiligen Raummieten werden vertraglich festgehalten. Die Unter- und Weitervermietung der Veranstaltungsräume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

(2) Die Herrenhaus Buchholz Event GmbH ist berechtigt Fachpersonal zur Betreuung der Veranstaltungen, in Anzahl und Dauer, nach eigenem Ermessen festzulegen. Dies erfolgt zur Gewährleistung eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes, sowie der Einhaltung der gesetzlich geltenden Sicherheitsbestimmungen. Die getroffenen Vorgaben sind für den Kunden bindend.

(3) Das Herrenhaus Buchholz liegt in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet. Resultierend daraus sind jegliche Verschmutzungen durch Flüssigkeiten, die Verwendung nicht abbaubaren Wurf- & Streuartikeln sowie jegliche Pyrotechnik im Außenbereich untersagt. Eine Ausnahme bilden sog.
„Wunderkerzen“, die auf den befestigten Außenflächen des Herrenhaus Buchholz genutzt werden können. Daraus resultierende gesteigerte Reinigungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten bei Zuwiderhandlungen, auch seitens Dritter, werden gesondert nach Aufwand berechnet.

(4) Innerhalb des Herrenhaus Buchholz ist die Verwendung von Wurf- & Streuartikel sowie Seifenblasen nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer gestattet. Daraus resultierende gesteigerte Reinigungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten bei Zuwiderhandlungen, auch seitens Dritter, werden gesondert nach Aufwand berechnet.

(5) Basierend auf dem Landesimmissionsgesetz sind ab 22:00 Uhr lautstarke Aktivitäten, die in der Lage sind die Nachtruhe zu stören, in den Innenbereich zu verlegen. Die Nutzung der rückwärtigen Terrasse und Wiesenflächen wird eingestellt, ein Außenbereich steht im vorderen Kreuzgang am Brunnen zur Verfügung. Zur Einhaltung von Lärmschutzgrenzwerten ist das Personal befugt, Türen und Fenster zu schließen.

(6) Zur Gewährleistung der Einhaltung von Schallgrenzwerten sind unsere internen als auch externen Musik-Dienstleister, sowie Dritte verpflichtet, unsere hauseigene professionelle Beschallungsanlage zu nutzen.

Externe Musik-Dienstleister sind darüber hinaus verpflichtet, sich im Vorfeld der Veranstaltung, spätestens aber einen Tag davor, mit den technischen Gegebenheiten vor Ort vertraut zu machen. Während der Veranstaltung steht keine technische Betreuung zur Verfügung.

(7) Eigens mitgebrachte Audio-Visuelle-Technik für Präsentationen u.ä. seitens des Kunden oder Dritter, muss im Vorfeld, aber auf jeden Fall vor Beginn der Veranstaltung angemeldet und getestet werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Während der Veranstaltung steht keine technische Betreuung zur Verfügung.

(8) Der Panorama-Wintergarten zählt aufgrund seiner baulichen Beschaffenheit zum Außenbereich des Gebäudes, für den folgende Bestimmungen gelten. Zum Partystart, aber spätestens um 22 Uhr werden hier spezielle licht- und lärmhemmende Vorhänge zugezogen und die musikalische Lautstärke moderat reduziert.
(9) Live Musik ist nur nach vorheriger Absprache im Vorfeld der Veranstaltung möglich.

(10) Zur Gewährleistung eines ruhigen Veranstaltungsablaufes sowie zum Schutz von Mensch und Material behält sich der Auftragnehmer das finale Recht vor, sämtliche Außenaktivitäten aufgrund unbeständiger oder absehbar schlechter Wetterlage oder anderen störenden Einflüssen Dritter bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, aber auch kurzfristig einzustellen und in den Innenbereich zu verlegen, soweit möglich. Dies gilt insbesondere für den Aufbauort einer Trauzeremonie. Ein Auf- und Umbau unmittelbar vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Hierzu besteht ein genereller Haftungsausschluss seitens des Auftragnehmers.

(11) Bei fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhaltens der Gäste und/oder des Kunden, die Location oder Personen gefährdende Situationen hervorrufen, sowie beim Verstoß gegen die guten Sitten, ist das Personal in Vertretung der Herrenhaus Buchholz Event GmbH ermächtigt, den entsprechenden Personen ein Hausverbot auszusprechen. Im Härtefall ist das Personal berechtigt, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden, etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche seitens des Kunden entfallen. Ein solcher Härtefall liegt beispielsweise vor, wenn ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Auftragnehmers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Auftragnehmers zuzurechnen ist.

§ 5 Gestaltungsarbeiten

(1) Werden Gestaltungsarbeiten über die Herrenhaus Buchholz Event GmbH gebucht und ausgeführt, kann der Kunde nach Veranstaltungsende verarbeitete Frischblumen übernehmen. Ein Anspruch auf sonstige verarbeitete Materialen oder Gefäße sowie eine Transportmöglichkeit besteht nicht. Nach Veranstaltungsende bzw. nach Verlassen des Veranstaltungsortes erlischt der Anspruch unverzüglich.

(2) Jegliche Gestaltungsarbeiten, die durch den Kunden oder einen durch den Kunden extern beauftragten Dienstleister erfolgen, können am Veranstaltungstag ab 10:00 Uhr innerhalb von 3 Stunden für die vertraglich vereinbarte Gebühr durchgeführt werden. Jede weitere angefangene Stunde wird mit zusätzlich 50,00€ berechnet. Die Gestaltungsarbeiten können bis max. 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn andauern und müssen dann zwingend beendet werden. Sollte der Veranstaltungsbeginn bzw. der zweistündige Vorlauf der Veranstaltung vor 10:00 Uhr oder innerhalb der eingeräumten 3 Stunden für die Dekorationsarbeiten liegen, so verfällt der Anspruch des Kunden auf diesen Zeitraum.

(3) Nageln, Tackern, Pinnen, Kleben & Schrauben ist in allen Räumlichkeiten untersagt. Offenes Feuer (wie Kerzen, etc..) sind nur in entsprechenden Behältnissen (wie Windlichtern, Gläser, etc..) und einer Platzierung oberhalb von 1m zulässig. Für Schäden oder Verluste, die im Zuge der eigenen oder extern beauftragten Arbeiten entstehen, haftet der Kunde in vollem Umfang.

(4) Die Entsorgung aller Umverpackungen (z.B. Gasflaschen, Kartonagen) sowie Reststoffe aus organischen Naturalien (z.B. Blumen, Grünwerk), liegt beim Kunden.

(5) Eigene oder extern beauftragte Dekorationen müssen unmittelbar nach Veranstaltungsende rückstandslos zurückgebaut und aus den Räumlichkeiten des Herrenhauses entfernt werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verlust von Dekorationsbestandteilen, die nach Veranstaltungsende in den Räumlichkeiten verblieben sind.

§ 6 Preise, Zahlungsmodalitäten, Teilnehmerzahlen & Zurückbehaltungsrecht

(1) Es gelten vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze die vereinbarten und in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein (Bruttopreise). Sofern ausdrücklich Nettopreise angeboten wurden, sind diese zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zahlbar. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Kunden.

(2) Wird die Veranstaltung mehr als 6 Monate nach dem Vertragsabschluss durchgeführt, gilt folgende Preisklausel: Ändert sich der vom statistischen Bundesamt (www.destatis.de) festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf Basis 2015 = 100) im Zeitpunkt des Veranstaltungsmonats gegenüber dem Stand bei Vertragsabschluss um mehr als 5 Prozent, so ändern sich die Preise im gleichen prozentualen Verhältnis. Einer Änderungserklärung des jeweils anderen Vertragspartners bedarf es nicht. Werden wegen einer Umstellung des Indexes auf eine neue Basis bereits veröffentlichte Indexzahlen nachträglich geändert, so gilt der Preis, der sich aufgrund der alten Indexreihe ergibt, bis zum Kalendermonat nach der ersten amtlichen Veröffentlichung der neuen Indexreihe. Ab diesem Zeitpunkt richtet sich der Preis der neuen Indexreihe.

(3) Für die gastronomische Kalkulation wird die Teilnehmerzahl mit folgendem Berechnungsschlüssel ermittelt und der finalen Be- & Abrechnung zu Grunde gelegt:

Kinder bis 3 Jahre ohne Berechnung
Kinder von 4-11 Jahre 50% Teilnehmer
Jugendliche ab 12 Jahre 100% Teilnehmer

Bei ungeraden Teilnehmerzahlen wird kaufmännisch gerundet.

(4) Reduzierungen der Teilnehmerzahl sind bis zwölf (12) Werktage vor dem Veranstaltungsdatum, Anhebungen bis acht (8) Werktage vor dem Veranstaltungsdatum schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen und durch diesen zu genehmigen. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % auf Basis der ersten unterschriebenen Auftragsbestätigung wird vom Auftragnehmer bei der Abrechnung anerkannt. Ausgenommen sind Reduzierungen unterhalb der Mindestteilnehmeranzahl von 50 rechnerischen Teilnehmern, sowie die Unterschreitung des vertraglich festgelegten Mindestumsatz. Bei darüberhinausgehenden Reduzierungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zu Grunde gelegt. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. In Einzelfällen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, aufgrund der Kurzfristigkeit der Änderung der Teilnehmerzahl einzelne Dienstleistungen oder Produkte durch gleichwertigen Ersatz auszugleichen.

(5) Die Herrenhaus Buchholz Event GmbH stellt mit Buchungszusage eine Auftragsbestätigung in Höhe der Raummiete sowie des Basispaketes auf Basis der vorläufig erwarteten Gästezahl aus. Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, wird die vertraglich vereinbarte Raummiete als Vorauszahlung berechnet und muss unverzüglich beglichen werden. Der Zahlungseingang ist der finalen und abschließenden Buchung gleichzusetzen.

Ab einem Auftragswert von € 1000,00 gelten zudem folgende Zahlungsmodalitäten:
Acht (8) Wochen vor dem Veranstaltungsdatum 50% des Auftragswertes
Zehn (10) Tage nach dem Veranstaltungsdatum Zahlung des Restbetrages Nach erfolgten Veranstaltungen erfolgt eine ordentliche Rechnungstellung.
(6) Bei nicht rechtzeitiger Begleichung offener Forderungen seitens des Kunden tritt Zahlungsverzug ein. Die offenen Forderungen sind während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Die Herrenhaus Buchholz Event GmbH ist nach den gesetzlichen Vorschiften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(7) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§ 7 Ansprüche bei Mängeln & Haftung

(1) Keine der Parteien haftet für Schäden durch Verzug oder in der Erfüllung hierunter, wenn dieser Verzug oder diese Versäumnis auf Umstände höherer Gewalt, gerichtlichen oder behördlichen Vorgaben oder durch sonstigen Ereignissen beruht, die außerhalb des zumutbaren Kontrollbereichs der Parteien liegen und deren Leistungserfüllung beeinträchtigen. Etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche entfallen. Bei einer temporären Einstellung des Geschäftsbetriebes (z.B. auf Anordnung von Behörden oder/und auf Basis von Maßnahmen, die auf dem Infektionsschutzgesetz basieren) hat die Herrenhaus Buchholz Event GmbH Anspruch auf Verschiebung der Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt gemäß Verfügbarkeit. Lehnt der Kunde dies ab, kommt das einem Stornierungswunsch gleich und es gelten die allgemeinen Stornierungsklauseln gem. § 8 der AGB.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Tätigkeit mit der gebotenen Sorgfalt und Kompetenz auszuüben und haftet ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB. Beanstandungen oder Mängel an den Leistungen des Auftragnehmers müssen unmittelbar und rechtzeitig auf der Veranstaltung der Herrenhaus Buchholz Event GmbH, oder deren Bevollmächtigten (Serviceleiter/-in) mitgeteilt werden und die Möglichkeit der Nachbesserung bzw. Abhilfe muss gegeben sein. Zum Veranstaltungsende steht Ihnen unser/e Serviceleiter/in für ein finales Abschlussgespräch gerne zur Verfügung und notiert mit Ihnen Zusammen etwaige Kritikpunkte. Nicht angemeldete Beanstandungen werden im Nachhinein nicht mehr akzeptiert.

(3) Auf Schadens- und Aufwendungsersatz haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Übrigen wird die Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(4) Der Kunde haftet – soweit gesetzlich zulässig – für alle Schäden, welche durch ihn oder seine Gäste oder sonstige Dritte aus seinem Bereich in und an den Räumlichkeiten des Herrenhaus Buchholz oder dessen Einrichtungsgegenständen auftreten. Der Kunde ist verpflichtet dem Auftragnehmer jeden Schaden an den benannten Gegenständen unmittelbar mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen.

(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 8 Kündigung

(1) Der abgeschlossene Vertrag ist verbindlich und kann grundsätzlich nicht gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem, von der anderen Partei zu vertretenden Gründen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Veranstaltung nicht nach dem vereinbarten Zweck durchgeführt werden soll oder wesentliche Tatsachen über die Person des Kunden oder dessen Gäste verschwiegen werden, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung oder das Ansehen der Herrenhaus Buchholz Event GmbH gefährden könnten.

§ 9 Stornierung, pauschalierter Schadensersatz

(1) Der Kunde kann außer dem Recht zur fristlosen Kündigung gem. § 7 Abs. 2 den Vertrag nur gegen Zahlung eines Schadensersatzes stornieren. Da die Herrenhaus Buchholz Event GmbH vertraglich verpflichtet ist, an den Vermieter die Miete für die vom Kunden gebuchten Veranstaltungsräume bei Vertragsschluss zu entrichten, werden die Mietkosten für bereits gebuchte Räumlichkeiten bei
Stornierung zu jeder Zeit mit 100 % in Rechnung gestellt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Herrenhaus Buchholz Event GmbH kein oder ein geringerer Mietausfallschaden entstanden ist.
(2) Darüber hinaus wird der Schadensersatz wie folgt pauschal berechnet:

Auftragswert ist der vereinbarte Festpreis ohne Mietkosten. Ist der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt, berechnen sich die Stornopauschalen aus dem Netto-Auftragswert, ansonsten aus dem Bruttoauftragswert.
Die Stornopauschalen berücksichtigen, dass das Herrenhaus Buchholz in der Regel seine gesamten Räumlichkeiten und alle damit einhergehenden Dienstleistungen für das bestätigte Veranstaltungsdatum ausschließlich und exklusiv nur für den Kunden mit einem Vorlauf von bis zu 12 Monaten und mehr gebucht und geblockt hat.

§ 10 Gerichtstand

Gerichtstand soweit rechtlich möglich ist Bonn.

§ 11 Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand 13. September 2023

02222/8040872